Wohneigentumsverwaltung
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohn- und Gewerbeobjekten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Der Verwalter ist ausführendes Organ der Gemeinschaft von Eigentümern, die wiederum das höchste Organ repräsentieren.