Mietverwaltung

Mietverwaltung

Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften, aktueller Rechtsprechung und in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten.

Wohneigentumsverwaltung

Wohneigentumsverwaltung

Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohn- und Gewerbeobjekten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Der Verwalter ist ausführendes Organ der Gemeinschaft von Eigentümern, die wiederum das höchste Organ repräsentieren.

Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentumsverwaltung

Verwaltung von Sondereigentumseinheiten als Bestandteil der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Berücksichtigung gefasster Beschlüsse auf der einen und gesetzlicher Anforderungen in Bezug auf Mietverhältnisse auf der anderen Seite.